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I. Bekanntmachung der Stadt Glückstadt


Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29. Februar 2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 28.081.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 34.770.100 EUR
einem Jahresüberschuss von 0 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 6.689.000 EUR

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 25.926.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 31.496.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 8.281.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 8.205.800 EUR
festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 8.072.500 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 6.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 100,67 Stellen.




§ 3

Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungs-ermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, bis zu EUR 15.000 als erteilt.
Der Bürgermeister ist in diesen Fällen verpflichtet, mindestens halbjährlich über diese geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten

Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 28. März 2024 erteilt.
Die Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen, soweit in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, insgesamt Kreditaufnahmen vorgesehen sind, in Höhe von 5.007.800 EUR.

Glückstadt, den 28. März 2024
Rolf Apfeld
Bürgermeister

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und in die Anlagen nehmen.

Glückstadt, den 28. März 2024


Rolf Apfeld
Bürgermeister